Laut der tansanischen Zivilluftfahrtbehörde (TCAA) sind Drohnen in Tansania unter Einhaltung der TCAA-Bestimmungen erlaubt.
Jede Drohne im Land muss registriert sein.
Tansania kategorisiert Drohnen nach Gewicht und Verwendungszweck:
Klasse 1: 0-5 kg
Klasse 2: 5 kg – 25 kg
Klasse 3: 25 kg und mehr
Kategorie 1: Freizeit und Sport
Kategorie 2: private Nutzung außer Freizeit und Sport
Kategorie 3: kommerzielle Nutzung
Hier sind die wichtigsten Regeln für das Fliegen einer Drohne in Tansania.
Nur Bürger und Einwohner dürfen eine Drohne besitzen.
Für den Import einer Drohne ist eine Genehmigung der Zivilluftfahrtbehörde (TCAA) erforderlich.
Jede Drohne muss registriert werden, bevor sie geflogen werden darf. Dies kann in der TCAA-Zentrale oder in den Regionalbüros erfolgen.
Sie müssen die Registrierung abschließen.
Sie müssen einen Nachweis über den Besitz einer Drohne vorlegen (z. B. eine Quittung).
Es ist eine Anmeldegebühr von 100 US-Dollar zu entrichten.
Gemäß den Civil Aviation (Remotely Piloted Aircraft Systems) Regulations, 2018, Teil II, Bestimmung 6 (1), heißt es: „Eine Person darf ein RPAS oder eine Komponente eines RPAS nicht ohne eine von der Behörde ausgestellte Genehmigung importieren.“ Diese Genehmigung wird nur erteilt an Tansanier Bürger, Einwohner, in Tansania registrierte Unternehmen und die Regierung des Vereinigte Republik Tansania.
Die Einfuhrgenehmigung dient nur Einfuhrzwecken; Ein Antragsteller muss nach der Einfuhr unbedingt eine Genehmigung und Registrierung beantragen. Um die Einfuhrgenehmigungsanforderungen zu erhalten, hier klicken, und für das Importformular, hier klicken.
Wenn Sie nach Tansania reisen und Ihre Drohne mitbringen möchten, listet die TCAA die folgenden besonderen Überlegungen für Ausländer auf, die Drohnen fliegen möchten:
Drohnenregeln in Tansania-Nationalparks
Die Nationalparks Tansanias (TANAPA) gestatten grundsätzlich nicht das Mitbringen oder Benutzen von Drohnen innerhalb der Parks. Eine solche Genehmigung kann jedoch auf Antrag und nach Erhalt einer entsprechenden Erlaubnis von den zuständigen Behörden erteilt werden.
Erlaubnis
Sie müssen eine Genehmigung einholen und erhalten bei:
1. Filming Board von Tansania
2. Ständiger Sekretär, Verteidigungsministerium
3. Zivilluftfahrtbehörde von Tansania (TCAA)
4. Naturschutzbeauftragter für Nationalparks Tansanias
II. TANAPA-BEDINGUNGEN FÜR DROHNENEINSÄTZE IN DEN PARKS
1.0-ANWENDUNG
Ein Antrag ist an den Naturschutzbeauftragten zu richten, dem Kopien der Genehmigungen des Verteidigungsministeriums, der Filmbehörde und der TCAA beizufügen sind.
2.0 GÜLTIGKEIT DER GENEHMIGUNG
2.1 Die Genehmigung behält ihre Gültigkeit, sofern die darin genannten sonstigen Bedingungen eingehalten werden
2.3 Die Parkverwaltung hat das Recht, die Genehmigung zu widerrufen
3.0 FLIEGENDE DROHNEN IN DEN NATIONALPARKS
3.1 Drohnen müssen mindestens 50 Meter über dem Boden geflogen (betrieben) werden
3.2 Drohnen dürfen NICHT in Anwesenheit anderer unabhängiger Touristen geflogen werden
3.3 Der Betreiber muss sich vor Beginn der Tätigkeit beim obersten Parkwächter melden.
3.4 Die Drohne darf nur unter Aufsicht von Parkpersonal betrieben werden.
3.4 Abgesehen von anderen relevanten Parkgebühren hat der Betreiber die Ranger-Servicegebühr zu zahlen
3.5 Der Betreiber holt das Parkpersonal (Ranger) am autorisierten Punkt (Büro/
Rangerposten/Wohngebiet/Tor)
3.6 In der Serengeti dürfen während des Überflugs keine Drohnen eingesetzt werden.
3.7 Im Umkreis des Grundstücks dürfen keine Drohnen geflogen werden (es sei denn, die Eigentümer der Anlage gestatten dies).
genehmigt).
4.0 ENDPRODUKT
4.1 Der Betreiber muss dem Büro des Denkmalschutzbeauftragten vorbehaltlos eine Kopie des fertigen Films zur nichtkommerziellen Nutzung zur Verfügung stellen.
5.0 Strafe
5.1 Ein Verstoß gegen die Parkregeln und die genannten Bedingungen führt zu einer Strafe von mindestens
100,000 TZS (oder 100 US$) pro Vergehen und Beschlagnahme der Drohne
1. Stellen Sie sicher, dass Sie die Bewerbung mindestens EINEN MONAT vor dem Kommen durchführen
2. Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Portal. Um Zugriff zu erhalten, muss der Bewerber die folgenden Angaben an unsere offizielle E-Mail-Adresse senden:
[E-Mail geschützt] Der Antragsteller wird registriert und erhält eine E-Mail mit dem Link zum System, dem Benutzernamen und dem Passwort.
Vollständiger Name
b. Email
c. Physische Adresse
Telefon
e. Reisepassnummer
f. Staatsangehörigkeit
3. Die Gebühren für Registrierung und Genehmigungen gemäß den Luftfahrtbestimmungen der TCAA
Informationsrundschreiben lauten wie folgt:
a. Für Drohnen, die weniger als 5 kg wiegen:
i. Registrierungsgebühr – 100 USD
ii. Genehmigungskosten – Pro Tag -10 USD
iii. Genehmigungskosten – Pro Monat -150 USD
iv. Genehmigungskosten – Pro Jahr -1000 USD
b. Für Drohnen, die mehr als 5 kg, aber weniger als 25 kg wiegen:
i. Registrierungsgebühr – 200 USD
ii. Genehmigungskosten – Pro Tag -15 USD
iii. Genehmigungskosten – pro Monat – 250 USD
iv. Genehmigungskosten – Pro Jahr -1800 USD
c. Für Drohnen, die mehr als 25 kg wiegen:
i. Registrierungsgebühr – 300 USD
ii. Genehmigungsgebühr – pro Tag – 20 USD
iii. Genehmigungskosten – pro Monat – 350 USD
iv. Genehmigungskosten – Pro Jahr -2500 USD
Referenzen: (Die Referenzliste bleibt in der wissenschaftlichen Zitierweise erhalten)
Gemäß den Vorschriften für die Zivilluftfahrt (ferngesteuerte Flugzeugsysteme) von 2018;
• Regelung 6: „Eine Person darf kein RPAS oder eine Komponente eines RPAS ohne eine von der Behörde ausgestellte Genehmigung importieren.“
• Verordnung 7: „Es ist verboten, ein ferngesteuertes Luftfahrzeug innerhalb der Vereinigten Republik Tansania zu betreiben, es sei denn, das ferngesteuerte Luftfahrzeug …“
Das Flugzeug wurde von der Behörde registriert, und diese Verordnung hat eine Registrierungsbescheinigung ausgestellt.“
• Verordnung 18: „Es ist verboten, in der Vereinigten Republik Tansania ein RPAS ohne Genehmigung der Behörde zu betreiben.“
HINWEIS: Anträge, die innerhalb eines Monats gestellt werden, können unter Umständen nicht berücksichtigt werden.